Zur Zuverlässigkeit von Firmen zur Ermittlung der IP-Adresse
Dienstag, 2. August 2011 | Autor: admin
In einem Verfahren vor dem LG Berlin (03.05.2011, Az.: 16 O 55/11) hat das Gericht ausgeführt, dass “unzuverlässige Recherchedienstleistungen” der Firma GuardaLey Ltd. dargelegt und glaubhaft gemacht wurden.
Diese Firma ist im Auftrag von Rechteinhabern bzw. Rechtsanwälten tätig, um im Internet insbesondere in Tauschbörsen (Filesharing) Rechtsverstöße aufzuspüren und zu protokollieren. Immer wieder berichten abgemahnte Anschlussinhaber davon, dass sie zu dem fraglichen Zeitpunkt aus den unterschiedlichsten Gründen keine Internetverbindung aufgebaut hatten und somit ein Urheberrechtsverstoß zum fraglichen Zeitpunkt über ihren Internetanschluss erfolgt sein konnte. Ins Zentrum der Kritik geraten die sog. Ermittlungsfirmen, da es immer wieder Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlungsmethoden gibt.
Im vorliegenden Fall ist problematisch, dass wohl nicht nur tatsächliche Datenübertragungen durch Up- und/oder Download von der Software erfasst werden, sondern auch bloße Downloadanfragen. Solche Anfragen stellen jedoch noch keine Urheberrechtsverletzung dar.
Wenn eine Unterscheidung zwischen legaler Downloadanfrage und illegalem Download von der Software nicht gewährleistet werden kann, so ergeben sich Zweifel an einer Vielzahl von Abmahnungen.
Es bleibt abzuwarten, wie der vorliegende Fall rechtskräftig entschieden wird.
Für weitere Fragen stehe ich (Rechtsanwalt Martin Kuhr) Ihnen gerne zur Verfügung unter:
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