Kein Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter Abmahnung
Mittwoch, 7. Januar 2009 | Autor: admin
Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 21.11.2008 (Az.: 310 S 1/08) entschieden, dass einem Teilnehmer an einer P2P-Tauschbörse, der zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Schadensersatzanspruch gegen den Abmahnenden wegen seiner Anwaltskosten zusteht.
Die Hamburger Kanzlei Rasch hatte die Klägerin wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Allerdings vertauschte der Provider versehentlich die IP-Adressen, sodass der Staatsanwaltschaft eine falsche Auskunft erteilt wurde. Auf Grund dieser fehlerhaften IP-Zuweisung erfolgte jedoch die anwaltliche Abmahnung.
Das Gericht lehnte dennoch einen Schadensersatzanspruch (im Gegensatz zur Ausgangsinstanz: AG Hamburg, Urteil vom 11.12.2007)ab, da den Abmahnenden vorliegend kein Verschulden treffe. Die abmahnende Kanzlei habe sich auf die Auskünfte der Staatsanwaltschaft verlassen dürfen.

