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Keine Akteneinsicht in Bagatellfällen

Montag, 12. Januar 2009 | Autor: admin

Das Landgericht Darmstadt (Beschluss vom 12.12.2008, Az.: 9 Qs 573/08- 721 Js 26995/08) hat entschieden, dass im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen über P2P- Musiktauschbörsen nicht in jedem Fall ein Anspruch auf Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten für den verletzten Rechteinhaber besteht.

Ein Anspruch auf Akteneinsicht ist nach der Auffassung des Gerichts dann zu versagen, wenn ausnahmsweise schutzwürdige Interessen des Beschuldigten der Akteneinsicht entgegenstehen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts z. B. dann der Fall, wenn eine einzelne Musikdatei von mehreren Beschuldigten bereitgehalten wird. Vor diesem Hintergrund stufte das Gericht das individuelle Fehlverhalten als gering ein.

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Thema: Urteile

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