Home

Hier finden Sie schnell anwaltlichen Rat

Donnerstag, 21. April 2011 | Autor: admin

Wenn Sie anwaltliche Hilfe wünschen, so können Sie sich wie folgt an uns wenden:

1. Telefon: 0621/3249788

2. E-Mail an ra@ra-kuhr.de

3. Fax: 0621/3249789


Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

LG Düsseldorf: 300 Euro pro Titel Schadensersatz bei Filesharing

Montag, 11. April 2011 | Autor: admin

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.02.2011, Az.: 12 O 68/10) hat entschieden, dass zur Berechnung der Schadensersatzhöhe bei Filesharing die Grundsätze der Lizenzanalogie herangezogen werden können. Die Tarife der GEMA können hier nach Auffassung des Gerichts als Grundlage für einen fiktiven Lizenzvertrag herangezogen werden.

Das Gericht erklärte den GEMA-Tarif VR-W I (für bis zu 10.000 Streams Mindestvergütung in Höhe von 100 Euro) für einschlägig für die Schätzung der Höhe des Schadensersatzes. Auf diesen Tarif aufbauend bejahte das Gericht einen Aufschlag in Höhe von 50% wegen Streaming. Nach Auffassung des Gerichts hat daraufhin noch eine Verdoppelung zu erfolgen, um die besondere Gefährdungslage durch die Filesharingnetzwerke angemessen zu berücksichtigen.
Somit kam das Gericht auf einen Betrag in Höhe von 300 Euro pro zur Verfügung gestellten Musiktitel.

Für weitere Fragen stehe ich (Rechtsanwalt Martin Kuhr) Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Tel. 0621/3249788  oder Mail: ra@ra-kuhr.de

Thema: Schadensersatz - wie hoch?, Urteile | Beitrag kommentieren