15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel im Filesharing
Mittwoch, 27. Oktober 2010 | Autor: admin
Das LG Hamburg (Az.: 308 O 710/09) hat entschieden, dass ein Filesharer wegen des Einstellens von Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse pro Musiktitel einen Betrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen hat.
Bei den Musikaufnahmen handelte es sich um die Aufnahme “Engel” der Künstlergruppe “Rammstein” und die Aufnahme “Dreh dich nicht um” des Künstlers “Westernhagen”.
Das Gericht hat unter der Anwendung des GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie des Einigungsvorschlags der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 05.05.2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA 15 Euro pro Titel als eine angemessene Lizenz betrachtet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Lieder bereits im Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes nicht mehr ganz aktuell waren.
Letztlich bleibt die Höhe des konkreten Schadensersatzes stets eine Frage des Einzelfalles.
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