AG Frankfurt: keine pauschale Erstattung von Anwaltskosten bei Filesharing
Montag, 8. Februar 2010 | Autor: admin
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt (Urteil vom 29.01.2010; Az.: 31 C 1078/09) hat entschieden, dass eine Erstattung von Anwaltskosten vom Abgemahnten auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nicht verlangt werden kann, wenn Pauschalen zwischen Abmahnanwalt und Mandant vereinbart wurden.
Vorliegend ging es um DigiProtect. Diese Firma hatte 450 Euro eingeklagt, obwohl eine Pauschale in Höhe von nur 150 Euro mit dem Anwalt vereinbart war.
TIPP:
In jedem Fall einer Abmahnung sollte stets zunächst geprüft werden, in welchem Verhältnis Abmahner und Rechtsanwalt stehen. Die Abrechnungsmodelle auf dem Gebiet des Filesharings werden sicherlich noch andere Gerichte beschäftigen.
Thema: Schadensersatz - wie hoch?, Urteile | Beitrag kommentieren

