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Filesharing und Kontrollpflichten des Anschlussinhabers

Donnerstag, 21. Januar 2010 | Autor: admin

Das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: 12 O 134/09) entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses in dem Fall haftet, dass über seinen Zugang Musikstücke in einer P2P-Musiktauschbörse zum Download angeboten werden und er keinerlei Sicherungsvorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass ein Dritter die Musikstücke in die Tauschbörse einstellt.

Nach Auffassung des Gerichts hafte der Anschlussinhaber in diesem Fall als Störer, da es ihm durchaus möglich gewesen wäre, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, und diese auch in Bezug auf eigene Familienmitglieder.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es sich der Auffassung des BGH (Urteil vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06) anschließe, wonach ein Ebay-Accountinhaber im Falle eines Urheberrechtsverstoßes wie ein Täter hafte, wenn er gegen eine Verkehrspflicht verstößt.

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